Datenschutzberatung

Im Bundesdatenschutzgesetz werden Unternehmen aufgefordert
(§ 9 BDSG) organisatorische und technische Maßnahmen bei der Datenverarbeitung gemäß der Anlage zu §9 BDSG umzusetzen.
Darüber hinaus stehen Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder benannte Leiter eines Unternehmens in der Pflicht Auskunft über personenbezogene Daten zu geben und die schriftliche Dokumentation über die Verarbeitung vorzulegen.

Die Wecome GmbH bietet

  • für medizinische Einrichtungen unterschiedlicher Trägerschaft
  • für Kleine und Mittlere Unternehmen
  • für Unternehmen, die mit Werkzeugen des Direktmarketing und mit Datentransfer an Dritte (auch international) arbeiten

die komplette Datenschutzorganisation an.

Sie benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn:

  • personenbezogene Daten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit i.d.R. mind. 5 Arbeitnehmer ständig beschäftigt sind;
  • personenbezogene Daten auf andere Weise verarbeitet werden und damit i.d.R. mind. 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
  • automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Vorabkontrolle gem. § 4d Abs. 5 BDSG unterliegen (unabhängig von der Anzahl der AN)
  • personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung verarbeitet oder genutzt werden.

Grundsätzlich muss die Person der Datenschutzbeauftragten nicht dem eigenen Betrieb angehören. Auch die Bestellung einer externen Datenschutzbeauftragten ist zulässig.

Die Wecome GmbH bietet Ihnen die Stellung einer externen Datenschutzbeauftragte, die sämtliche vom Gesetzgeber vorgesehenen organisatorischen, administrativen Datenschutzleistungen für Ihr Unternehmen erbringt, z.B:

  • Unterstützung bei der Erstellung eines Datenschutzkonzeptes
  • Unterstützung und Beratung bei der Festlegung von Datenschutzgrundsätzen
  • Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses nach § 4e BDSG
  • Mitarbeiterschulungen über die Erfordernisse des Datenschutzes (BDSG)
  • Überprüfung der Datensicherung auf Backup- und Restore-Konzepten
  • Überprüfung der Regelung für die Einrichtung und Nutzung des Internetzugangs unter Sicherheitsaspekten
    Erstellung eines Datenschutzberichtes an die Unternehmensleitung


Vorteile des Einsatzes einer externen Datenschutzbeauftragten

  • niedrigere und überschaubare Kosten
  • umfangreiche Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit
  • hohe Fachkunde in der Informationstechnologie
  • Synergieeffekte durch Mehrfachbestellung in anderen Unternehmen
  • kurzfristige Verfügbarkeit

Möchten Sie mehr Information?
Kontakten Sie uns per email:
datenschutz@wecome.de oder rufen Sie uns an: 04472-9329 143


 
     
       
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