Datenschutzberatung
Im Bundesdatenschutzgesetz
werden Unternehmen aufgefordert
(§ 9 BDSG) organisatorische und
technische Maßnahmen bei der
Datenverarbeitung gemäß
der Anlage zu §9 BDSG umzusetzen.
Darüber hinaus stehen Inhaber,
Vorstände, Geschäftsführer
oder benannte Leiter eines Unternehmens
in der Pflicht Auskunft über
personenbezogene Daten zu geben und
die schriftliche Dokumentation über
die Verarbeitung vorzulegen.
Die Wecome
GmbH bietet
- für medizinische
Einrichtungen unterschiedlicher
Trägerschaft
- für Kleine
und Mittlere Unternehmen
- für Unternehmen,
die mit Werkzeugen des Direktmarketing
und mit Datentransfer an Dritte
(auch international) arbeiten
die komplette
Datenschutzorganisation an.
Sie benötigen
einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten,
wenn:
- personenbezogene
Daten automatisiert erhoben, verarbeitet
oder genutzt werden und damit i.d.R.
mind. 5 Arbeitnehmer ständig
beschäftigt sind;
- personenbezogene
Daten auf andere Weise verarbeitet
werden und
damit i.d.R. mind. 20 Arbeitnehmer
beschäftigt sind.
- automatisierte
Verarbeitungen vorgenommen werden,
die einer Vorabkontrolle gem. §
4d Abs. 5 BDSG unterliegen (unabhängig
von der Anzahl der AN)
- personenbezogene
Daten geschäftsmäßig
zum Zweck der Übermittlung
oder der anonymisierten Übermittlung
verarbeitet oder genutzt werden.
Grundsätzlich
muss die Person der Datenschutzbeauftragten
nicht dem eigenen Betrieb angehören.
Auch die Bestellung einer externen
Datenschutzbeauftragten ist zulässig.
Die Wecome GmbH
bietet Ihnen die Stellung einer
externen Datenschutzbeauftragte,
die sämtliche vom Gesetzgeber
vorgesehenen organisatorischen, administrativen
Datenschutzleistungen für Ihr
Unternehmen erbringt, z.B:
- Unterstützung
bei der Erstellung eines Datenschutzkonzeptes
- Unterstützung
und Beratung bei der Festlegung
von Datenschutzgrundsätzen
- Erstellen
eines Verfahrensverzeichnisses nach
§ 4e BDSG
- Mitarbeiterschulungen
über die Erfordernisse des
Datenschutzes (BDSG)
- Überprüfung
der Datensicherung auf Backup- und
Restore-Konzepten
- Überprüfung
der Regelung für die Einrichtung
und Nutzung des Internetzugangs
unter Sicherheitsaspekten
Erstellung
eines Datenschutzberichtes an die
Unternehmensleitung
Vorteile des Einsatzes einer
externen Datenschutzbeauftragten
- niedrigere
und überschaubare Kosten
- umfangreiche
Kenntnisse im Bereich des Datenschutzes
und der Datensicherheit
- hohe Fachkunde
in der Informationstechnologie
- Synergieeffekte
durch Mehrfachbestellung in anderen
Unternehmen
- kurzfristige
Verfügbarkeit
Möchten
Sie mehr Information?
Kontakten Sie uns per email:
datenschutz@wecome.de oder rufen
Sie uns an: 04472-9329 143
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